(1) Die SDH Marketing betreibt unter www.handwerkerclub.de den SDH Handwerkerclub (nachfolgend auch „HWC“), ein Serviceportal für Betriebe des deutschen Handwerks. Die Mitgliedschaft bietet Handwerksbetrieben Mehrwerte in Form von kostenlosen und kostenpflichtigen, teils vergünstigten Services und Dienstleistungen (nachfolgend zusammen auch „Leistungen“), die für Handwerksbetriebe relevant sind (u. a. auch der vergünstigte gewerbliche Einkauf von Neufahrzeugen, der über die SDH Servicegesellschaft Deutsches Handwerk GmbH („SDH“) als Kooperationspartner der SDH Marketing läuft).
(2) Im Hinblick auf die kostenpflichtige Mitgliedschaft im HWC ist die SDH Marketing Vertragspartner der Mitglieder des Handwerkerclubs.
(1) Allen Leistungen der SDH Marketing liegen diese AGB zugrunde. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen der Mitglieder des Handwerkerclubs werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden von der SDH Marketing ausdrücklich schriftlich bestätigt.
(2) Mitglieder des Handwerkerclubs können ausschließlich Gewerbetreibende mit Bezug zum Handwerk werden, wobei die Gewerke in der Liste der Handwerksordnung (vgl. Gewerkeliste.pdf) eingetragen sein müssen.
(1) Die SDH Marketing schließt mit Kooperationspartnern Rahmenverträge über vergünstigte Leistungen für die Mitglieder des Handwerkerclubs ab. Dies sind z.B. Preisnachlässe beim Einkauf von Firmenwagen oder Sonderkonditionen im Hinblick auf den Bezug von Dienstleistungen und anderen Produkten.
(2) Der Leistungsumfang der kostenpflichtigen Mitgliedschaft im HWC umfasst derzeit zudem ein Versicherungspaket (vgl. hierzu § 6), einen Gutschein für ein Jahresabo (11 Printausgaben zzgl. Digitalzugang hm+) des handwerk magazins pro Jahr, kostenfreie Abrufscheine für Fahrzeugkonditionen, einen Wertgutschein über EUR 100,00 bei einem Partnerunternehmen und kostenlosen Zugang zur Vorteilswelt des HWC. In der Vorteilswelt des HWC können die Mitglieder des Handwerkerclubs kostenlose Rabatte und Sonderkonditionen von Partnerunternehmen der SDH Marketing in verschiedenen Bereichen in Anspruch nehmen. Die SDH Marketing agiert in der Regel als Vermittler, erbringt jedoch keine Beratungsleistungen.
(3) Die Einzelheiten zu den über den HWC erhältlichen Leistungen können jeweils auf www.handwerkerclub.de im geschlossenen Nutzerbereich eingesehen werden.
(4) Die SDH Marketing ist berechtigt, die angebotenen Leistungen im HWC zu ändern, einzuschränken und/oder zu erweitern, soweit die Kooperationspartner ihre (Dienst-) Leistungen bzw. die Konditionen hierfür ändern und dies nicht mit erheblichen Nachteilen für die Mitglieder des Handwerkerclubs verbunden ist. Soweit die SDH Marketing Formulierungen zu den (Dienst-)Leistungen von den Kooperationspartnern übernimmt, erfolgen die entsprechenden Angaben durch die SDH Marketing ohne Garantie für die Richtigkeit.
(1) Die Leistungen der SDH Marketing können erst nach vorheriger Anmeldung auf der Plattform in Anspruch genommen werden.
(2) Die Registrierung durch einen Handwerksbetrieb als Nutzer erfolgt durch vollständiges und wahrheitsgemäßes Ausfüllen des Registrierungsformulars durch den Betriebsinhaber, Geschäftsführer, einen hinreichend vertretungsbefugten Mitarbeiter oder Begünstigten (z.B. Versicherungsnehmer).
(3) Im Rahmen der Registrierung muss jeder Handwerksbetrieb seinen Gewerbenachweis zur Überprüfung durch die SDH Marketing als PDF oder Fotodatei hochladen. Die Mitgliedschaft im HWC wird erst nach einem erfolgreichen Abschluss der Prüfung des Gewerbenachweises, die in der Regel nicht länger als 24 Stunden dauert, und der anschließenden Bestätigung der Registrier-E-Mail freigeschaltet.
(4) Jeder Nutzer darf sich nur einmal im HWC der SDH Marketing registrieren. Die SDH Marketing kann die Registrierung eines Nutzers ohne Angabe von Gründen ablehnen.
(5) Als Zugangsberechtigung zu den geschlossenen Nutzerbereichen des HWC erhält jeder Nutzer einen Benutzernamen und ein Passwort.
(6) Der Nutzer akzeptiert im Rahmen der Registrierung und Zahlung diese AGB und gegebenenfalls die referenzierten Nutzungsbedingungen der Kooperationspartner der SDH Marketing.
(7) Minderjährige, nicht geschäftsfähige Personen und Privatpersonen sind nicht berechtigt, sich im HWC zu registrieren.
(1) Für die Mitgliedschaft im Handwerkerclub gelten die nachfolgenden Tarife. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
| Tarif | Zahlweise | Preis / Monat | Preis / Jahr |
|---|---|---|---|
| Partner-Tarif* | jährlich | 39,90 € | 478,80 € |
| Partner-Tarif* | quartalsweise | 42,90 € | 514,80 € |
| Standardtarif | jährlich | 44,90 € | 538,80 € |
| Standardtarif | quartalsweise | 47,90 € | 574,80 € |
(2) Der vergünstigte Partner-Tarif gilt ausschließlich für Mitglieder einer Innung oder Kreishandwerkerschaft sowie für ausgewählte Mitglieder der Kooperationspartner. Eine Übersicht der teilnehmenden Kooperationspartner ist unter www.handwerkerclub.de/kooperationspartner einsehbar. Die SDH Marketing prüft grundsätzlich, ob ein entsprechender Nachweis hochgeladen wurde.
(3) Der Partner-Tarif kann bereits bei Abschluss der Mitgliedschaft gewählt werden, auch wenn der Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Innung, einer Kreishandwerkerschaft oder bei einem der Kooperationspartner noch nicht hochgeladen wurde. Die SDH Marketing behält sich vor, die Voraussetzungen für den Innungsmitglieder-Tarif auch nachträglich zu prüfen.
(4) Stellt sich im Rahmen dieser Prüfung heraus, dass der Partner-Tarif zu Unrecht gewählt wurde und das Mitglied den erforderlichen Nachweis auch auf Aufforderung nicht hochlädt, behält sich die SDH Marketing vor, die Mitgliedschaft zu kündigen und/oder die Differenz zum Standardtarif rückwirkend nach zu erheben.
(5) Bei quartalsweiser Zahlweise erhöht sich der monatliche Beitrag um 3,00 € im Verhältnis zum jeweiligen Tarif gegenüber der jährlichen Zahlweise.
(1) Die Freischaltung der Mitglieder im HWC mit dem Zugang zu Abrufscheinen, Versicherungsschutz, Gutscheinen und der Vorteilswelt des HWC (nachfolgend zusammen auch „Leistungen“) erfolgt spätestens vierzehn (14) Tage nach Zahlungseingang und Freischaltung der Mitgliedschaft.
(2) Für die Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes, von Gutscheinen und sonstigen Leistungen und Angeboten von Unternehmen, die über die Vorteilsweilt des HWC für Mitglieder des Handwerkerclubs zugänglich sind, gelten die Bedingungen der jeweiligen Unternehmen, welche die SDH Marketing den Mitgliedern des Handwerkerclubs bei Vertragsabschluss sowie in der Vorteilswelt zur Kenntnis bringt, soweit sie nicht in diesen AGB enthalten sind oder referenziert werden.
(3) Die SDH Marketing weist ausdrücklich darauf hin, dass sie nicht verantwortlich ist für die Leistungserbringung der über den HWC zugänglichen Leistungen. Es besteht kein Anspruch des Mitglieds des Handwerkerclubs auf einen unveränderten Fortbestand dieser Leistungen. Diese können vielmehr seitens der Partnerunternehmen der SDH Marketing geändert werden. Zudem ist die SDH Marketing berechtigt, Leistungen von Partnerunternehmen zu verändern, zu entfernen und/oder neue Leistungen aufzunehmen. Die SDH Marketing wird die HWC Mitglieder hierüber im HWC informieren. Das vorstehende beschriebene Änderungsrecht der SDH Marketing steht unter dem Vorbehalt, dass diese dafür Sorge tragen wird, dass bei Änderungen im Leistungsumfang der Gesamtwert der Vorteile für das HWC Mitglied nicht erheblich reduziert wird.
(4) Erfolgt eine Zahlung durch das Mitglied des Handwerkerclubs nicht bis zu dem auf der Rechnung vermerkten Fälligkeitstermin, wird der Zugang des HWC Mitglieds zu allen Leistungen des HWC einschließlich des Versicherungsschutzes deaktiviert. Erfolgt die Zahlung binnen einer Nachfrist von sieben (7) Tagen ab dem Fälligkeitsdatum, wird die Mitgliedschaft wieder freigeschaltet. Für den inaktiven Zeitraum bestehen – auch nicht rückwirkend – weder Versicherungsschutz noch Anspruch auf sonstige Leistungen des HWC.
(5) Bleibt eine Zahlung des HWC Mitglieds auch nach Ablauf der 7-Tage-Frist aus, ist die SDH Marketing berechtigt, die Mitgliedschaft gemäß § 7(2) außerordentlich zu kündigen.
(6) Im Fall des Verzugs ist die SDH Marketing berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz sowie eine Verzugskostenpauschale in Höhe von Euro 40,00 für jede offene Forderung geltend zu machen. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
(7) Befindet sich das Mitglied des Handwerkerclubs im Verzug und hat das Mitglied zu diesem Zeitpunkt bereits einen Gutschein in Anspruch genommen, ist die SDH Marketing ungeachtet einer Kündigung nach § 5(5) und/oder der Geltendmachung von Zinsen und Schadensersatz nach § 5(6) darüber hinaus berechtigt, die verbleibenden Mitgliedsbeiträge bis zum nächsten ordentlichen Kündigungszeitraum als Schaden geltend zu machen. Dem Mitglied des Handwerkerclubs bleibt unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der SDH Marketing ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
(1) Bestandteil der Mitgliedschaft im HWC ist ein Schutzbriefpaket (Rechtsschutz, Autoinhaltsversicherung, Cyber-Schutzbrief), das über eine Gruppenversicherung mit der VHV Allgemeine Versicherung AG („VHV“) und der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft („NRV“) bereitgestellt wird. Versicherungsnehmer ist hierbei nicht das Mitglied des Handwerkerclubs; diesem stehen keine direkten Ansprüche aus Schadenfällen gegen die VHV bzw. NRV zu. Unabhängig davon hat die Schadensmeldung durch das Mitglied des Handwerkerclubs direkt bei der VHV bzw. NRV zu erfolgen.
(2) Das Schutzbriefpaket enthält folgende Versicherungsbestandteile:
(3) Die Leistungen aus dem Schutzbriefpaket gelten nachrangig zu etwaigen anderen bestehenden Versicherungen der HWC Mitglieder.
(4) Umfang, Höhe und Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Schutzbriefpaket richten sich den jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen der VHV Versicherung, die unter […] eingesehen werden können.
(1) Die Erstlaufzeit der Mitglieder des Handwerkerclubs im HWC beträgt 24 Monate. Im Anschluss verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils automatisch um 12 Monate, soweit eine Partei die Mitgliedschaft nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Der Zugriff auf alle vertraglichen Leistungen ist bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit möglich.
(2) Das Recht der Parteien zur Kündigung der Mitgliedschaft des Mitglieds des Handwerkerclubs im HWC aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die SDH Marketing liegt vor, wenn
(3) Jede Kündigung unterliegt der Textform, das heißt, die Kündigung kann per E-Mail ausgesprochen werden.
(1) Jeder Nutzer stellt sicher, keine Daten, Informationen und sonstigen Inhalte, die er im geschlossen Nutzerbereich des HWC einsehen kann, an Dritte weiterzugeben, die nicht zu dem berechtigten Nutzerkreis zählen.
(2) Der Nutzer darf die Leistungen der SDH Marketing nicht zu Handlungen, Geschäften und/oder gewerblichen Tätigkeiten nutzen, die gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verletzen.
(3) Alle Inhalte im Portal der HWC (z.B. Daten, Informationen, Unternehmenskennzeichen, Marken, Texte, Programme, Bilder, Videos) sind rechtlich geschützt. Die Veränderung, Weiterverarbeitung und Nutzung dieser Inhalte durch den Nutzer zu anderen Zwecken als den seiner Mitgliedschaft ist nicht gestattet. Eine über den privaten Gebrauch hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und/oder sonstige Verwertung von Inhalten aus dem geschlossenen Nutzerbereich ist untersagt, es sei denn, dass die SDH Marketing ausdrücklich ihre vorherige schriftliche Zustimmung erteilt hat oder gesetzliche Ausnahmeregelungen erfüllt sind.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten, die ihm die Nutzung der Leistungen der SDH Marketing ermöglichen, geheim zu halten. Erhält der Nutzer Kenntnis davon, dass sein persönlicher Benutzername und/oder das Passwort unbefugten Dritten bekannt geworden ist, hat er dies der SDH Marketing unverzüglich mitzuteilen, damit die alten Zugangsdaten gesperrt und neue Zugangsdaten vergeben werden können. Die Nutzungsberechtigung ist persönlich und darf nicht auf Dritte übertragen werden.
(5) Der Nutzer ist verpflichtet, der SDH Marketing unverzüglich mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für die Registrierung gemäß § 3 entfallen, also insbesondere Handwerksbetriebe aus der Handwerksrolle oder aus dem Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe gelöscht werden. In diesen Fällen ist die SDH Marketing berechtigt, den Zugang zu dem geschlossenen Nutzerbereich mit Wirkung des Wegfalls der Nutzungsvoraussetzungen zu sperren.
(6) Ändern sich die bei der Registrierung angegebenen Daten, so ist der Nutzer verpflichtet, diese umgehend in seinem Nutzerprofil zu aktualisieren.
(1) Sofern der Nutzer gegen Bestimmungen dieser AGB oder anwendbares Recht schuldhaft verstößt, ist die SDH Marketing berechtigt, den Zugang des Nutzers zum HWC zu sperren bzw. dessen Konto bzw. Mitgliedschaft zu löschen.
(2) Der Nutzer stellt die SDH Marketing von allen Schäden und Ansprüchen Dritter gegen die die SDH Marketing frei, die daraus resultieren, dass der Nutzer schuldhaft gegen die Bestimmungen dieser AGB oder anwendbares Recht verstößt. Die Freistellung durch den Nutzer umfasst die Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich der Kosten der anwaltlichen Vertretung auf Grundlage eines branchenüblichen Stundenhonorars.
(1) Die SDH Marketing übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass über die SDH bzw. den HWC angebotene Leistungen von den Kooperationspartnern und sonstigen Dritten erbracht werden. Etwaige Vertragsverhältnisse entstehen ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Kooperationspartner bzw. Dritten.
(2) Die SDH Marketing haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(3) Im Fall leichter Fahrlässigkeit haftet die SDH Marketing nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten, sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung der SDH Marketing ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, typischen und unmittelbaren Schaden beschränkt und umfasst nicht Folgeschäden wie z.B. entgangenen Gewinn und Datenverluste. Die SDH Marketing haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten gegenüber den Nutzern.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz), im Fall der Übernahme einer Garantie oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch die SDH Marketing.
(5) Der Nutzer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
(6) Die SDH Marketing haftet nicht für Inhalte von Homepages, Webseiten und Quellen, die über Links zugänglich sind. Die SDH Marketing macht sich fremde Inhalte auf Seiten, die über die Links im HWC erreicht werden können, nicht zu eigen und übernimmt dafür keine Verantwortung. Es besteht insoweit keine Vorab-Prüfungspflicht seitens der SDH Marketing.
(1) Die SDH ist berechtigt, diese AGB für ihre Nutzer jederzeit zu ändern, soweit die Änderungen nicht nachteilig für die Nutzer sind. Die SDH wird dem Nutzer die beabsichtigten Änderungen mit einem Vorlauf von mindestens sechs Wochen per E-Mail unter Mitteilung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen mitteilen.
(2) Nutzt der Nutzer die Leistungen der SDH nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen weiter, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten AGB. Die SDH wird die Nutzer auf diese Folge in der E-Mail mit den Änderungen hinweisen.
(1) Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die SDH Marketing wird die unwirksame Bestimmung durch eine andere Bestimmung ersetzten und dem Nutzer zur Zustimmung vorlegen, die der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort sind München.
Stand: September 2026
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